Beratung

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Ihr Partner für sicheren und gesetzeskonformen Arbeitsschutz

Jedes Unternehmen und jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese trägt die Verantwortung dafür, gesundheitliche Risiken zu minimieren, präventive Maßnahmen zu etablieren und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu optimieren. Insbesondere in größeren Betrieben bedeutet das eine Vielzahl an umfangreichen und zeitintensiven Aufgaben.
Individuelle Lösungen für Ihren Arbeitsschutz.

Mit unserem modularen Baukastensystem bieten wir Ihnen passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen:

✅ Betreuung und Begleitung durch unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – flexibel und zuverlässig
✅ Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
✅ Durchführung von Betriebsbegehungen und Teilnahme an ASA-Sitzungen
✅ Unterstützung interner Fachkräfte mit Fachwissen und Praxis-Know-how

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise, um Arbeitsschutz effizient und gesetzeskonform umzusetzen. Sie entscheiden – wir kümmern uns um den Rest!

📞 Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten!

Brandschutzbeauftragter – Sicherheit für Ihr Unternehmen

Ein Brandschutzbeauftragter spielt eine zentrale Rolle in Unternehmen, wenn es um die Prävention und den Schutz vor Bränden geht. Er berät die Geschäftsführung, unterstützt bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und fungiert als Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden in brandschutzrelevanten Fragen. Seine Aufgaben umfassen sowohl den vorbeugenden, organisatorischen als auch abwehrenden Brandschutz und können in kritischen Situationen entscheidend sein.

Externer Brandschutzbeauftragter – Ihre professionelle Unterstützung

Nicht jedes Unternehmen verfügt über einen internen Brandschutzbeauftragten. In diesem Fall bietet sich die Bestellung eines externen Experten an, der folgende Aufgaben übernimmt:

✅ Beratung und Unterstützung bei allen Brandschutzfragen
✅ Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzkonzepten und -plänen
✅ Durchführung von Brandschutzbegehungen und Gefährdungsanalysen
✅ Mitarbeiterschulungen und jährliche Unterweisungen im Brandschutz
✅ Koordination mit Feuerwehr und Behörden im Ernstfall

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-003. Voraussetzung für die Tätigkeit ist eine abgeschlossene Ausbildung sowie eine spezifische Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.

🔥 Sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen – sprechen Sie uns an!

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