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Feuerlöscherprüfung – Sicherheit durch regelmäßige Wartung
Nur funktionierende Feuerlöscher können im Ernstfall Leben retten. Aus diesem Grund ist die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern gesetzlich vorgeschrieben. Laut DIN 14406 und §16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.
Unsere befähigten Prüfer übernehmen für Sie die komplette Prüfung – vor Ort oder in unserer Fachwerkstatt:
🔧 Funktionsprüfung aller Bauteile
🔧 Dichtheitskontrolle und Druckmessung
🔧 Austausch von Verschleißteilen (z. B. Löschmittel, Dichtungen)
🔧 Dokumentation & Prüfplakette nach aktuellen Vorschriften
Ihre Vorteile mit unserem Prüfservice:
✅ Gesetzeskonforme Prüfung nach BetrSichV und ASR A2.2
✅ Transparente Dokumentation für Ihre Unterlagen
✅ Erinnerung an Prüftermine auf Wunsch
✅ Optional: Kombination mit weiteren Wartungsleistungen (z. B. Wandhalterungen,
Löschdecken, Brandschutzbeauftragter)
Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden, Sachwerte und sich selbst – mit geprüften Feuerlöschern.
Jürgen Maedge