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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Jede Unternehmung und jede Kommune muss von Gesetzes wegen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat dafür Sorge zu tragen, dass gesundheitliche Risiken vermieden und gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten werden. Das bedeutet, dass in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße umfangreiche und zeitintensive Aufgaben beim Arbeitsschutzes zu erledigen sind.

 

Mit unserem modularen Baukastensystem wählen Sie genau den Umfang, den Sie benötigen. Angefangen von der Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, über einzelne Module, wie die Erstellung oder Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Auch nehmen wir individuelle Aufgaben, wie Begehungen oder die Teilnahme an ASA-Sitzungen wahr.

 

Wir unterstützen auch sehr erfolgreich interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit unserem stets aktuellen Wissen und unserer Expertise - Sie entscheiden und wir kümmern uns!

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Ihr Ansprechpartner

Oliver Wychowaniec

Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

​Um die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Verantwortung von Unternehmen gesetzlich zu regulieren, wurde im Jahr 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen. Es dient in erster Linie zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Schaffung eines optimalen Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten. Zugleich wird damit die gültige EU-Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) umgesetzt. Das wichtigste Ziel regelt der §1. Hier wird festgehalten, dass die Gesundheit aller Mitarbeiter von Unternehmen und Kommunen durch wirksame Maßnahmen zu sichern und die Leistungsfähigkeit zu verbessern ist. Auch im Eigeninteresse müssen Unternehmen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Ausfälle vermeiden. Gerade in der Prävention in Form von Unterweisungen, Schulungen und anderen Maßnahmen steckt viel Potential zur Vermeidung von Unfällen. Aus diesem Grund ist die Prävention auch Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen und Kommunen.

Zur Konkretisierung der einzelnen Gesetze im Arbeitsschutz gibt es in der Rechtshirachie untergeordnete Verordnungen, Vorschriften, Tarifverträge, "technische" Regeln, Grundsätze usw. Diese Hirachieebenen konkretisieren die Aufgaben, Pflichten und Rechte zum Arbeitsschutz. So schreibt die DGUV Vorschift 1 vor, dass der Unternehmer einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen hat. Es kann die Bestellung einer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen. Hier ist zu beachten, dass die bestellte Person über die notwendigen Qualifikation und entsprechendes Wissen verfügt.

Anwaltskanzlei
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