PSA Wikipedia
PSA Wikipedia
Die Arbeitsschutz-Welt ist eine ganz eigene Wissenschaft für sich geworden. Neben unzählichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, haben sich auch unendliche viele Begriffe in diese Welt eingefunden. Manchmal gibt es für ein und dasselbe unterschiedliche Begriffe - mal gibt es neue Begriffe. Manchmal werden Begriffe für unterschiedliche Aussagen genutzt.
Mit unserem PSA Wikipedia möchten wir Sie nicht im Dunklen stehen lassen. Wir erweitern unser PSA-Wiki permanent, sodass Sie immer schnell den Begriff erklärt bekommen, den Sie suchen. Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass unser Wikipedia lediglich eine Unterstützung sein soll. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten sich doch mal Fehler eingeschlichen haben, sagen Sie uns gern Bescheid - schließlich ist Keiner perfekt.
Absturzsicherung
Die Absturzsicherung gehört zur PSA gegen Absturz und verhindert einen Absturz entweder komplett oder sorgt dafür, dass die Person sicher aufgefangen wird. Durch die Nutzung einer Absturzsicherung wird der Fallweg begrenzt und die Kräfte, die auf den Körper wirken, werden reduziert. Das Auffangsystem besteht aus dem Auffanggurt und Elementen, die zwischen diesem Gurt und dem Anschlagpunkt angebracht sind. Somit sind die Bestandteile eines Auffangsystems der Auffanggurt, die Verbindungsmittel und -elemente sowie der Falldämpfer, die Höhensicherungsgeräte und die Anschlageinrichtungen.
Wenn trotz aller technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit einem Absturz zu rechnen ist, muss dem Mitarbeiter PSA gegen Absturz gestellt werden. Die zu berücksichtigenden Vorschriften sind die PSA-Richtlinie 89/686/EWG, die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und die PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV).
Arbeitskleidung
Laut DGUV Regel 112-189 ist Arbeitskleidung die Kleidung, die ersatzweise, ergänzend oder zum Schutz der privaten Kleidung bei der Arbeit getragen wird. Dabei weist diese Kleidung keinerlei Schutzfunktion für Sicherheit oder Gesundheit auf, sondern soll lediglich die private Kleidung vor Verschmutzungen schützen. Darüber hinaus dient sie auch häufig dazu, dass Kollegen durch einheitliche Kleidung als Personal erkannt werden. Der Einsatz von Arbeitskleidung ist gesetzlich betrachtet freiwillig. Der Arbeitgeber darf entscheiden, ob die Mitarbeitenden Arbeitskleidung tragen sollen und kann sie auch an den Kosten beteiligen.
Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil in jeder Arbeitsumgebung. Er beinhaltet Maßnahmen, die dazu beitragen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und Unfälle sowie Berufskrankheiten zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Durchführung von Schulungen zur Verhütung von Unfällen und Erkrankungen.
Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes ist die Prävention. Dazu gehört beispielsweise die Identifizierung von Gefahrenquellen in der Arbeitsumgebung und die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen. Dazu gehören beispielsweise die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung von Schutzkleidung und -ausrüstung sowie die Durchführung von Schulungen zur Verhütung von Unfällen und Erkrankungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes ist die Erste Hilfe. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Kästen und die Durchführung von Schulungen zur Ersten Hilfe. Dies ist besonders wichtig, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.
Der Arbeitsschutz ist eine Verpflichtung für jeden Arbeitgeber und sollte deshalb in jeder Arbeitsumgebung ernst genommen werden. Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen kann nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer geschützt werden, sondern auch die Produktivität und die Effizienz der Arbeitsumgebung verbessert werden. Daher sollten Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz umgesetzt wurden und gegebenenfalls nachbessern.
ASA Sitzungen
Laut §11 des Arbeitssicherheitsgesetzes muss in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden, der sich mindestens einmal pro Quartal trifft. Die Aufgabe des ASA ist es, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten. Der Ausschuss setzt sich aus der Leitung, zwei Mitgliedern des Personal- oder Betriebsrates, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, dem Sicherheitsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zusammen.
Atemschutz
Laut DGUV Regel 112-190 müssen Atemschutzgeräte eingesetzt werden, wenn die Luft durch Schadstoffe verschmutzt ist oder ein Mangel an Sauerstoff vorliegt. Bezüglich der Geräte kann zwischen Filter- und Isoliergeräten unterschieden werden. Filtergeräte sind filtrierend und wirken abhängig von ihrer Umgebungsatmosphäre. Isoliergeräte sind Atem-gasliefernd und wirken unabhängig von ihrer Umgebungsatmosphäre. Der Atemanschluss als Bestandteil eines jeden Atemschutzgerätes stellt die Verbindung zwischen Gerät und Träger her. Hierbei kann man zwischen folgenden Anschlüssen unterscheiden: Mundstückgarnitur, Viertel- oder Halbmaske, Vollmaske, Atemschutzhaube, Atemschutzhelm, Atemschutzanzug.
Baumwolle
Baumwolle ist ein natürliches, weiches und atmungsaktives Material. Arbeitskleidung aus Baumwolle lässt sich angenehm direkt auf der Haut tragen und kann Schweiß aufnehmen. Auch speziell behandelte Schweißerkleidung wird häufig aus Baumwolle gefertigt und ist schwer entflammbar und gleichzeitig angenehm zu tragen. Im Winter sollte Baumwolle jedoch nicht direkt auf der Haut getragen werden, weil der aufgenommene Schweiß zu Unterkühlungen führen kann. Neben Arbeitskleidung werden auch Handschuhe häufig aus Baumwolle gefertigt und sind auf Grund der atmungsaktiven und schweißabsorbierenden Eigenschaften sehr beliebt und werden häufig als Unterziehhandschuhe benutzt.
Berufsschuhe
Die Norm EN ISO 20347 legt Anforderungen fest, die ein Berufsschuh erfüllen muss. Im Gegensatz zu Sicherheitsschuhen benötigen Berufsschuhe keine Zehenschutzkappe und werden in Bereichen eingesetzt, in denen es keine mechanischen Risiken gibt, wie beispielsweise in Krankenhäusern und Büros. Berufsschuhe sind auf Grund ihres geringeren Gewichts, optimaler Dämpfung und Stabilität ein angenehmer Begleiter im Arbeitsalltag.
Berufsschuhe kann man acht Klassen zuordnen:
1) OB: Regulärer, genormter Schuh
2) O1: antistatisch, geschlossener Fersenbereich, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
3) O1P: Wie O1 + Durchtrittschutz
4) O2: Wie O1 + wasserabweisend
5) O2P: Wie O2 + Durchtrittschutz (Sohle ohne Profil oder Absatz)
6) O3: Wie O2 + Durchtrittschutz (Sohle hat Profil oder Absatz)
7) O4: Wie O2 + wasserdicht
O5: Wie O4 + Durchtrittschutz
Betrieblicher Ersthelfer
Ein betrieblicher Ersthelfer verfügt notwendigerweise über eine entsprechende Ausbildung und kümmert sich um die Maßnahmen zur Brandbekämpfung, Evakuierung und die Erste Hilfe. Die Ausbildung besteht aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten und muss spätestens alle 2 Jahre durch ein Erste-Hilfe-Training erneuert werden. Laut §10 Abs. 2 ArbSchG, §21 Abs. 1 SGB Vll und §26 DGUV- V 1 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet Ersthelfer für seinen Betrieb zu bestellen. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten im Betrieb wird ein Ersthelfer benötigt. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten beträgt der Anteil an Ersthelfern in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% und in sonstigen Betrieben 10%. In Kindertageseinrichtungen wird ein Ersthelfer je Kindergruppe benötigt und in Hochschulen müssen 10% der Beschäftigten über eine Ersthelfer-Ausbildung verfügen.
Betrieblicher Hautschutz
Hautschutzmittel werden vor einer Tätigkeit, die die Haut belastet, äußerlich aufgetragen und können somit eine Schutzwirkung sicherstellen. Um betrieblichen Hautschutz zu gewährleisten, sollten verschiedene Schritte befolgt werden:
1) Ermittlung der Hautgefährdungen im Betrieb
2) Schutzmaßnahmen für Beschäftige nach dem STOP-Prinzip vornehmen
3) Hautschutzplan erstellen
4) Tätigkeitsspezifische Unterweisung der Mitarbeitenden
5) Arbeitsmedizinische Vorsorge hinsichtlich Hauterkrankungen
Hautschutzmittel als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung müssen auf die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt sein. Zusätzlich sollten milde Hautreiniger und -pflegemittel zur Regenration bereitgestellt werden. Zu den Hausschutzmitteln gehören Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel, Hautreinigung, Hautpflege und Hautdesinfektion.
Betriebsanweisung
Aus einer Betriebsanweisung für PSA gehen Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen für die Nutzung und den Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung hervor. Neben dem Anwendungsbereich wird auch auf Gefahren eingegangen. Neben den Schutzmaßnahmen sind auch Verhaltensregeln festgehalten und es wird aufgezeigt, wie man sich bei Störungen verhalten soll. Bezüglich PSA gibt es Betriebsanweisungen für die Nutzung von Schutzkleidung, Warnwesten, Atemschutz, Absturzsicherung, Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe und Hautschutz.
Betriebshygiene
Aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben sich konkrete Hygienevorgaben, an die sich alle Betriebe halten müssen. Aus §4 Abs. 2 ArbStättV geht hervor, dass Arbeitsstätten immer nach den entsprechenden hygienischen Erfordernissen gereinigt werden müssen. Dabei müssen vor allem sofort die Verunreinigungen entfernt werden, die zu bestimmten Gefährdungen führen können. Grundsätzlich sind aber alle Räumlichkeiten in einem einwandfreien und sauberen Zustand zu halten. Die Frage nach der Intensität oder Dauer der Reinigung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
BOA Verschluss
Ein BOA-Verschluss ist ein Schnellschnürsystem und sorgt für ein passgenaues Verschließen von Schuhen und Helmen. Der Verschluss wurde im Jahr 2001 erfunden und heute arbeitet die Boa Technology Inc. mit vielen Herstellern zusammen. Mittlerweile ist das System bei Arbeitsschuhen sehr beliebt, weil durch den Verschluss eine gute und sichere Passform sichergestellt ist. Durch den optimalen Sitz des Schuh kann der Sohlenaufbau die Kraftübertragung und Energierückgewinnung bestmöglich entfalten.
Das System besteht aus drei Bausteinen: dem Drehverschluss, dem Seil und der Seilführung. Durch den Drehverschluss wird der Schuh anpassbar. Das Seil besteht entweder aus Textil oder rostfreiem Edelstahl. Die optimale Seilführung ist wichtig, um die Leichtgängigkeit der Schnürung sicherzustellen. Der Verschluss lässt sich öffnen, indem der Drehverschluss herausgezogen wird, sodass das Seil gelockert werden kann. Zum Festziehen und Schließen muss der Drehverschluss bis zur gewünschten Festigkeit gedreht und durch hineindrücken des Drehverschlusses wieder geschlossen werden.
Vorteilhaft gegenüber Arbeitsschuhen mit Schnürsenkeln ist vor allem, dass der BOA-Verschluss den ganzen Tag über festen Halt verspricht ohne sich zu lockern. Außerdem können Schuhe sehr viel schneller aus- und wieder angezogen werden (bspw. bei Kundenterminen).
Cordura
Cordura Textil ist ein robustes und sehr abriebfestes Nylon und verfügt über eine grobmaschige, leicht angeraute Oberfläche. Es wird unter anderem bei der Herstellung von Arbeitskleidung verwendet, weil es strapazierfähig, schnell trocknend und wasserabweisend ist. Darüber hinaus ist Cordura deutlich reißfester als herkömmliches Nylon. Wird Cordura noch mit Kunststoffen beschichtet, kann die Strapazierfähigkeit weiter erhöht werden. Bei Arbeitskleidung wird Cordura häufig benutzt um Schultern und Ärmel bei Jacken und Schritt, Taschen und Kniebereich bei Hosen zu verstärken.
Durchtrittshemmende Sohle
Ein Durchtrittschutz bei Schuhen schützt den Träger vor Verletzungen durch herumliegende spitze Gegenstände. Der Durchtrittschutz wird in Sicherheitsschuhen der Klassen S1P, S3 und S5 verwendet. Die Anforderungen an einen Durchtrittschutz werden in der Norm EN ISO 20344/20345 festgelegt.
Bei durchtrittshemmenden Einlagen wird zwischen metallischem und nichtmetallischem Durchtrittschutz unterschieden. Die Stahlzwischensohle des metallischen Schutzes wird zwar weniger durch die Form oder Schärfe des gefährlichen Gegenstand beeinträchtigt, deckt aber durch Fertigungsbeschränkungen nur circa 85% der Auftrittsfläche ab. Im Vergleich dazu deckt der metallfreie Schutz eine größere Fläche ab und ist generell leichter und flexibler, jedoch kann der Durchdringungswiderstand durch die Form und Größe des spitzen Gegenstandes beeinträchtigt werden.
Einlegesohlen bei Sicherheitsschuhen
Bei geringen Beschwerden, wie leichtem Druck oder Schmerzen können die Füße durch zertifizierte Einlegesohlen unterstützt werden. Dabei dürfen in Sicherheitsschuhen nur zugelassene Einlegesohlen vom Hersteller des jeweilige Schuhs verwendet werden, um die Passfähigkeit sicherzustellen. Neben der Verringerung von Beschwerden können Einlegesohlen generell für einen angenehmeren Tragekomfort sorgen, indem sie beispielsweise die Atmungsaktivität erhöhen.
ESD
Die Abkürzung ESD (Electro Static Discharge) bedeutet elektrostatische Entladung. Die elektrostatische Entladung stellt keine Gefahr für den Menschen, aber für empfindliche elektronische Bauteile dar, die ab einer Spannung von 100V beschädigt werden können. Menschen nehmen einen Stromstoß erst ab 3000V wahr, sodass sie eine Entladung herbeiführen können, ohne dies zu bemerken. Somit schützt ein Sicherheitsschuh mit ESD Kennzeichnung nur die Gegenstände und nicht den Träger. Erhältlich ist ein solcher Schuh in den Sicherheitsklassen S1, S1P, S2 oder S3. Erkennbar sind diese Sicherheitsschuhe durch ein gelbes ESD Zeichen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über zweijährige Berufserfahrung als Ingenieur, Techniker oder Meister verfügen, um an einer Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen zu können. Eine gelernte Fachkraft wird dann in Unternehmen eingesetzt, um die Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit und Gesundheit zu unterstützen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet eine solche Fachkraft für ihr Unternehmen einzusetzen.
Feuerlöscher
XXX
Gefährdungsbeurteilung
Jeder Unternehmer ist laut Arbeitsschutzgesetz zu einer Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz verpflichtet, die für jede Tätigkeit durchgeführt werden muss. Die Gefährdungsbeurteilung folgt dabei dem STOP Prinzip und wird in folgender Reihenfolge durchgeführt:
1. Substitution: Gefährdung durch weniger kritische Substanzen verändern, wenn möglich
2. Technische Schutzmaßnahmen: Bauliche Trennung, Ansaugen, technische Lüftung
3. Organisatorische Maßnahmen: weitestgehende Beseitigung von Restgefährdungen durch zeitliche Begrenzung, Schulungen, Hautschutz, …
4. Persönliche Maßnahmen: PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Im Zusammenhang mit der PSA bedeutet die Gefährdungsbeurteilung demnach, dass Restgefährdungen durch den Einsatz von PSA weiter minimiert werden sollen.
Gefahrstoffkataster
Ein Gefahrstoffkataster ist ein Katalog mit allen Gefahrstoffen, die man in einem Unternehmen finden kann. Dazu zählen Stoffe, die über ein chemisches Gefährdungspotential verfügen. In der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) werden Gefahrstoffe in folgende Gefahrgutklassen eingeordnet: explosionsgefährlich, leichtentzündlich, hochentzündlich, brandfördernd, Gase unter Druck, ätzend, giftig, sehr giftig, reizend, gesundheitsschädlich und umweltgefährlich.
Das Gefahrstoffkataster hilft Unternehmen dabei, einen Überblick über ihre Gefahrstoffmenge sowie -arten zu behalten. Dieser Katalog muss stets gepflegt und aktuell gehalten werden. Es sollten beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften und Informationen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit entnommen werden können.
Gehörschutz
Der Gehörschutz ist ein Teil der PSA und soll den Nutzer vor irreversiblen Schädigungen des Gehörs schützen. Schwerhörigkeit, die sich auf beruflichen Lärm zurückführen lässt, gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten, sodass der Gehörschutz laut PSA-Verordnung EU 2016/425 der höchsten Schutzklasse der Kategorie lll zugeordnet wird. Laut der LärmVibrationsArbSchV müssen Arbeitende ab 85 dB(A) oder bei Knallgeräuschen ab 137 dB(C) einen Gehörschutz tragen.
Gehörschutz soll bei allen lauten Arbeiten getragen werden oder wenn man sich in unmittelbarer Nähe einer Lärmquelle befindet. Eine generelle Verpflichtung für die Arbeitenden gibt es zwar nicht immer, jedoch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beschäftigten anzuweisen und ab 80 dB(A) oder 135 dB(C) kostenlos Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Erst ab 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) sind die Beschäftigten dann zum Tragen von Gehörschutz verpflichtet.
Es gibt verschiedene Gehörschutzarten. Gehörschutzstöpsel können über einen längeren Zeitraum hinweg getragen werden und erzielen recht hohe Dämmwerte. Kapselohrstöpsel decken die gesamte Ohrmuschel ab und werden bei kurzfristigem Lärm genutzt. Bügelgehörschutz ist sinnvoll, wenn ein häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist. Außerdem gibt es die speziell an den Gehörgang angepasste Otoplastik, die über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren genutzt werden kann.
Gore-Tex
Gore-Tex ist die Bezeichnung für eine mikroporöse Membran aus gerecktem Polytetrafluorethylen. Die Gore-Tex Produkttechnologie wird beispielsweise in Arbeitskleidung, wie Jacken, Schuhe, Handschuhe u.v.m. eingesetzt. Kleidungsstücke, die die Gore-Tex Technologie aufweisen bieten wasser- und winddichten Schutz bei gleichzeitiger Atmungsaktivität. Somit bleibt Regenwasser draußen, aber Schweiß in Form von Wasserdampf kann entweichen. Um die Funktion bestmöglich gewährleisten zu können, sollte Unterbekleidung aus Kunstfaser oder Wolle getragen werden, die den Schweiß abtransportiert und nicht aufsaugt. An der Membran wird kritisiert, dass sie nur dann funktioniert wenn die Außentemperatur deutlich kälter und trockener ist, als die Temperatur in der Kleidung.
HACCP
Durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist seit 2006 jedes Unternehmen, das Lebensmittel behandelt oder herstellt, zur Einrichtung eines HAACP Konzepts (Hasard Analysis Critcal Control Point) verpflichtet. Der Aufbau dieses Eigenkontrollsystems besteht aus sieben ausführlichen Schritten. Das gesamte Konzept ist darauf ausgerichtet, präventive Maßnahmen gegenüber Gefahren für Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu treffen. Nicht sicherere Lebensmittel können Krankheiten bei Konsumenten auslösen, während unsichere Lebensmittel sogar Verletzungen verursachen können.
Halbmasken
Die Halbmaske ist eine Atemschutzmaske, die Mund und Nase bedeckt und hat so gegenüber einer Vollmaske den Vorteil, dass sie auf Grund des geringeren Gewichts und der Kompaktheit angenehmer zu tragen ist. Die Maske schützt den Träger vor schädlichen Tröpfchen oder Partikeln in der Luft. Teilweise werden sie auch mit Gas- oder Partikelfiltern verwendet und schützen so vor weiteren Schadstoffen. Bezugnehmend auf die DGUV Regel 112-190 werden Halbmasken je nach Grad des Schutzes in die Stufen FFP 1 bis 3 eingeteilt und müssen immer eine CE-Zertifizierung aufweisen.
Masken der Stufe FFP1 werden bei einer Schadstoffkonzentration bis zum vierfachen des Arbeitsplatzgrenzwertes benutzt und schützen vor ungiftigen Partikeln auf Öl- oder Wasserbasis, in dem sie bis zu 80% der Schadstoffe aus der Luft filtern. Somit werden sie beispielsweise in der Lebensmittelindustrie angewendet. FFP2 Masken werden bei einer Schadstoffkonzentration bis zum zehnfachen des Arbeitsplatzgrenzwertes benutzt und schützen vor gesundheitsschädlichen Partikeln auf Öl- oder Wasserbasis, in dem sie bis zu 94% der Schadstoffe aus der Luft filtern. Sie werden im Umgang mit Weichholz, Glasfasern und Metall, aber auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingesetzt. FFP3 Masken werden bei einer Schadstoffkonzentration bis zum 30-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes benutzt und schützen vor gesundheitsschädlichen und krebserzeugenden Partikeln auf Öl- oder Wasserbasis. Außerdem besteht ein Schutz gegen radioaktive Partikel, biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 und 3 und Enzyme. Durch eine FFP3 Maske können bis zu 99% der Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Sie werden beispielsweise bei der Arbeit mit Schwermetallen, Hartholz, radioaktiven Stoffen und im Zusammenhang mit der Behandlung des Coronavirus eingesetzt.
Handschuhe
Schutzhandschuhe müssen bei Arbeiten getragen werden, bei denen trotz aller Schutzmaßnahmen ein Restrisiko für die Beschäftigten besteht. Die Handschuhe als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung werden nach der PSA-Verordnung 2016/425 in drei Kategorien unterteilt.
Schutzhandschuhe der Kategorie lll schützen vor tödlichen Gefahren. Dazu zählen beispielsweise Chemikalienschutzhandschuhe. Handschuhe der Kategorie l schützen vor geringen Risiken, wie oberflächlichen Verletzungen, die der Träger rechtzeitig wahrnehmen kann. Alle anderen Schutzhandschuhe lassen sich der Kategorie ll zuordnen. Deren Schutzeigenschaften kennzeichnet der Hersteller mit entsprechenden Piktogrammen und Prüfnormen. Generell müssen alle Schutzhandschuhe die CE-Kennzeichnung tragen, um als PSA zugelassen zu werden.
Hautschutzplan
Hautschutzmittel werden vor einer Tätigkeit, die die Haut belastet, äußerlich aufgetragen und können somit eine Schutzwirkung sicherstellen. Stellt ein Arbeitgeber im Sinne der Gefährdungsbeurteilung hautbelastende Gefahren fest, sollte er einen Hand- und Hautschutzplan erarbeiten. Häufig ist es nötig, dass für ein Unternehmen mehrere solcher Pläne erstellt werden, weil ein universeller Plan nicht alle Arbeiten im Betrieb zusammenfassen kann. In einem solchen Plan werden alle Hautmittel benannt, die bei der jeweiligen Tätigkeit zu nutzen sind (dazu zählen auch Handschuhe oder Desinfektionsmittel). In dem Plan sollten folgende Angaben enthalten sein:
• Arbeitsbereich
• Hautgefährdende Tätigkeit
• Hinweis zur Nutzung von Schutzhandschuhen falls erforderlich
• Schutzmaßnahme vor der Arbeit: Hautschutz (Hautschutzpräparat nennen)
• Schutzmaßnahme während der Arbeit: Hautreinigung (Hautreinigungsmittel nennen)
• Schutzmaßnahme nach der Arbeit: Hautpflege (Hautpflegepräparat nennen)
• Hinweis zur Nutzung von Händedesinfektionsmittel falls erforderlich
-
Verantwortlicher für den Plan
Kevlar
Kevlar ist ein metallfreier Durchtrittschutz aus Aramidfasern, der in die Sohle eingearbeitet wird. Der Durchtrittschutz überzeugt vor allem durch eine erhöhte Leichtigkeit und Flexibilität. Diese ist gegeben, weil die Fasern eine hohe Festigkeit, Schlagzähigkeit, Bruchdehnung und Schwingungsdämpfung aufweisen. Die Aramidfasern werden sowohl in Sicherheitsschuhen, als auch in beschusshemmender Kleidung verwendet.
Kinnriemen
Ein Kinnriemen ist ein Zubehörteil eines Industrieschutzhelmes oder einer Industrie-Anstoßkappe. Ein fester Sitz des Helmes am Kopf kann je nach auszuführender Arbeit auch durch die Benutzung eines Kinnriemens gewährleistet werden. Nach §2 der PSA-Benutzungsverordnung darf die Schutzwirkung auch bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Zubehöre nicht beeinträchtigt werden. So muss beispielsweise ein Kinnriemen angelegt werden, wenn der ein Helm in Verbindung mit Schutzausrüstung gegen Absturz genutzt wird.
Kopfschutz
Laut DGUV Regel 112-193 ist ein Kopfschutz als PSA entweder ein Industrieschutzhelm oder eine Industrie-Anstoßkappe. Industrieschutzhelme schützen den Träger vor herabfallenden Gegenständen o.ä. und sind deshalb aus sehr widerstandsfähigem Material (DIN EN 397). Die zu erfüllenden Anforderungen eines Industrieschutzhelmes sind Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Beständigkeit gegen eine Flamme und Gewährleistung des Sitzes. Sie werden beispielsweise bei Hoch- oder Tiefbauarbeiten, Montagearbeiten im Maschinenbau, Sprengarbeiten oder Arbeiten über Kopf getragen. Es gibt weitere spezielle Eigenschaften, über die nicht jeder Industrieschutzhelm verfügen muss. Hierzu zählen der Schutz bei sehr niedriger (bis -30°C) oder sehr hoher (150°C) Temperatur, der Schutz gegenüber Kontakt mit Wechselspannungen bis 440V, der Schutz gegen flüssige Metallspritzer oder der Schutz bei seitlicher Beanspruchung.
Industrie-Anstoßkappen hingegen sollen den Kopf für Stößen mit festen Gegenständen schützen und ersetzen keinesfalls die Verwendung eines Industrieschutzhelmes (DIN EN 812). Sie müssen über Stoßdämpfungsvermögen und Durchdringungsfestigkeit verfügen und einen festen Sitz gewährleisten. Sie werden genutzt, wenn Industrieschutzhelme auf Grund der Gefährdungsbeurteilung nicht erforderlich sind. Auch Industrie-Anstoßkappen können über weitere spezielle Eigenschaften verfügen, sodass sie für besondere Einsätze geeignet sind. Hierzu zählen der Schutz gegen sehr niedrige Temperaturen (bis -30°C), Flammenbeständigkeit und Schutz gegenüber Kontakt mit Wechselspannungen bis 440V.
Kniepolstertaschen
Arbeitshosen sind heutzutage zumeist mit Kniepolstertaschen ausgestattet. Die Taschen bestehen aus einem strapazierfähigem, verstärktem Material, um alltäglichen Arbeiten stand zu halten. In die Taschen können Kniepolster eingeschoben werden, die die Knie vor Stößen oder Arbeiten auf hartem Untergrund schützen. Da die Kniepolster direkt in die Hose geschoben werden, verrutschen sie nicht, haben keine einschneidenden Gummis und stören nicht bei der Arbeit.
Latex
Latex ist ein elastisches Material aus Gummi, das zuverlässig vor Flüssigkeiten schützt. Aus diesem Grund wird das Material häufig bei Arbeitshandschuhen eingesetzt. Es gibt verschiedene Arten von Latex-Handschuhen. Obwohl sie eine geringe Materialstärke aufweisen sind Latex-Einmalhandschuhe sehr robust. Wer häufig in einer nassen Umgebung oder mit Flüssigkeiten arbeitet kann auf Latex-Chemieschutzhandschuhe zurückgreifen. Textilhandschuhe mit Latexbeschichtung sind nur an den Handflächen und Fingerkuppen mit Latex beschichtet und versprechen somit eine hohe Atmungsaktivität.
Multinorm
Sobald Arbeiten in gefährlichen Bereichen ausgeführt werden, bedarf es spezieller Kleidung, die nach bestimmten Normen getestet wurde. Hierzu zählt die EN ISO 20471 Norm für hochsichtbare Warnkleidung bei allen Lichtverhältnissen. Außerdem gibt es die Norm EN ISO 11611, die die Kleidung für Schweißtätigkeiten überprüft. Sie muss beständig sein gegenüber Metallspritzern, Funken, kurzzeitigem Kontakt mit einer Flamme und Strahlungswärme. Laut dieser Norm wird die Kleidung in die Klassen 1 (Schutz vor mind. 15 Metalltropfen) und 2 (Schutz vor mind. 25 Metalltropfen) unterteilt. Die Kleidung, die der Norm EN ISO 11612 entspricht, schützt den Träger vor Hitze oder Flammen. Hier gibt es 6 Codierungen mit unterschiedlichen Schutzstufen. Die Kleidung mit der EN 1149-5 leitet elektrostatische Entladung ab, um den Benutzer für eben dieser zu schützen. Kleidung mit der Norm IEC 61482 schützt gegen thermische Gefahren durch Störlichtbögen. Dabei unterschiedet man zwischen der Klasse 1 (4kA/550ms) und der Klasse 2 (7kA/500ms).
Nitril
Das Material Nitril findet sich in Arbeitshandschuhen, aber auch Arbeits- und Sicherheitsschuhen wieder.
Bei Schuhen wird Nitril häufig für die Sohle verwendet, weil es sehr strapazierfähig ist und somit der hohen Belastung einer Laufsohle standhält. Darüber hinaus ist das Material auch auf unebenen und rauen Untergründen sehr abriebfest. Es wird häufig für Winterschuhe verwendet, weil es ebenfalls rutschfest ist. Wenn man das Material einer speziellen Behandlung unterzieht ist es zudem hitzebeständig und kann kurzzeitigen Temperaturen von bis zu 300 Grad standhalten (HRO Norm). Nachteil ist, dass das Material anfangs recht steif ist und so einer gewissen Einlaufzeit bedarf.
Nitril wird in Handschuhen für verschiedene Einsatzbereiche benutzt. Im Gegensatz zu Einweghandschuhen aus Latex sind Einweghandschuhe aus Nitrit sehr verträglich und weisen keine Gefahr einer Allergie auf. Es gibt ebenfalls Chemieschutzhandschuhe aus Nitril, die wesentlich dicker sind und sich für Arbeiten mit Kohlenwasserstoffen oder Schmierstoffen eignen und einen guten Griff versprechen. Es gibt außerdem Textilhandschuhe mit Nitrilbeschichtung der Handflächen und Fingerkuppen, wodurch eine gute Luftzirkulation sichergestellt ist.
Neopren
Neopren wird aus Kautschuk gewonnen und ist sehr elastisch, strapazierfähig und bietet eine gute Wärmeisolierung. Das Material ist sehr beständig gegen Fette, Kohlenwasserstoff, Wasser und zum Teil auch gegen Kälteschutzmittel. Aus diesem Grund werden Handschuhe häufig aus Neopren gefertigt und ermöglichen somit den Umgang mit chemischen Stoffen und Säuren.
OP Masken
Die OP Maske bedeckt Mund und Nase und besteht aus mehrfaltigen Kunststoffschichten zur optimalen Anpassung. Die Maske ist nach DIN EN 14683 zugelassen und wird in drei Typen unterteilt (l, ll, llR). Durch die Maske werden Menschen vor Tröpfchen geschützt, die der Träger beim Sprechen oder Husten abgibt. Der Eigenschutz ist nur zu einem gewissen Maß gegeben.
Orthopädische Einlagen bei Sicherheitsschuhen
Um den Schutz eines Sicherheitsschuhs zu gewährleisten, darf die Einlegesohle nicht einfach gewechselt werden. Sollte ein Träger eine orthopädische Einlage benötigen, muss zunächst die medizinische Indikation durch fachkundiges Personal nachgewiesen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten für einen orthopädischen Fußschutz:
1) Maßschuh: Neuer, individuell für den Träger handwerklich hergestellter Schuh
2) Zurichtung: Industriell gefertigter Schuh wird durch orthopädische Einlegesohle an den Träger angepasst
Über die Auswahl wird nach einem vierstufigen Modell entschieden:
1) Sohlenerhöhung (bis 3cm) oder Zehenkappenvergrößerung
2) Orthopädische Einlage
3) Bausatz für orthopädische Zurichtung
4) Orthopädischer Maßschuh
Der maßangefertigte Schuh ist die teuerste Variante, weshalb er an letzter Stelle des Modells steht. Die übrigen Optionen sind aber keineswegs schlechter; sie sind schneller verfügbar und weisen generell eine höhere Wirtschaftlichkeit auf.
Otoplastiken
Eine Otoplastik ist ein, individuell an den Gehörgang angepasstes, Gehörschutzmittel. Es kann aus verschiedenen Materialien angefertigt werden, wie Silikon, Nylon oder Acryl. Vorteile bei diesem maßgefertigten Gehörschutz sind der angenehme Tragekomfort, die optimale Schutzwirkung und eine Nutzungsdauer über mehrere Jahre hinweg. Die speziell angefertigte Otoplastik kann der PSA Kategorie lll zugeordnet werden.
Polyester
Polyester ist ein künstliches, synthetisches Gewebe, das auch Polyestergarn oder -fasern gesponnen wird. Polyesterstoff für Kleidung ist langlebig und resistent gegen viele Chemikalien. Er ist widerstandsfähig gegen Einlaufen und bildet keine Falten. Außerdem überzeugt der Stoff durch ein geringes Gewicht und seine schnelltrocknenden Eigenschaften. Der Polyesterstoff hat den Nachteil, dass er nicht atmen kann. Außerdem ist der Stoff in seiner reinen Form leicht entflammbar.
Prüfungen von Feuerlöschern
Feuerlöscherprüfungen umfassen in der Regel visuelle Inspektionen, Drucktests und Funktionstests. Dabei wird überprüft, ob der Feuerlöscher unbeschädigt ist, sich in einwandfreiem Zustand befindet und leicht zugänglich ist. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Ablaufdatum des Feuerlöschers. Es ist wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, Feuerlöscher in der Regel alle 2 Jahre zu inspizieren und zu warten, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Feuers ordnungsgemäß funktionieren.
Pro-Wash
Die generelle Bezeichnung Prowash meint, dass ein textiler Artikel für einen industriellen Wasch- und Trockenprozess ausgelegt ist. Das bedeutet, dass die Passform erhalten bleibt, die Nähte sich nicht lösen und die Farbe sich nicht ändert oder abfärbt. Die mit Prowash gekennzeichneten Produkte halten Industriewäschen bis zu 60 Grad stand. Sind Produkte mit Prowash EN ISO 15797 gekennzeichnet, wurden sie nach dieser Norm getestet und können mit Bestehen Wasch- und Trocknungstemperaturen bis zu 85 Grad stand halten.
PSA
Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, schützt Personen vor gesund- oder sicherheitsgefährdenden Risiken. Zu dieser Ausrüstung gehören beispielsweise Schutzhandschuhe, -brillen, -helme und -kleidung, Sicherheitsschuhe, Kopf-, Gehör- und Atemschutz, Absturzsicherungen sowie Hautschutzmittel. Arbeitnehmer müssen PSA nutzen, wenn am Arbeitsplatz trotz Substitutionen, technischen Lösungen oder organisatorischen Maßnahmen weiterhin eine Restgefährdung für diese vorliegt. Diese Restgefährdung soll dann durch den Einsatz von PSA weiter minimiert werden.
Sowohl für die Bereitstellung als auch für die Anwendung von PSA gibt es verschiedene Vorschriften. Die PSA-Benutzungsordnung (PSA-BV) umfasst Reglungen bezüglich der Bereitstellung von PSA durch den Arbeitgeber und die Benutzung von PSA durch den Arbeitnehmer. Darüber hinaus dürfen PSA generell nur auf den Markt gelangen, wenn sie der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.
PSA Kategorien
Laut der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 wird zwischen verschiedenen Risikokategorien unterschieden:
Kategorie l: Geringfügige Risiken
Dazu zählt PSA zum Schutz vor oberflächlichen mechanischen Verletzungen, Berührungen mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder heißen Oberflächen und zum Schutz der Augen gegen Sonneneinstrahlung.
Kategorie ll: Risiken, die nicht zu Kategorie l oder lll gehören
Zu dieser Kategorie zählen Schutzhelme, Sicherheitsschuhe und der Gehörschutz als Standard-Schutz vor mechanischen Risiken.
Kategorie lll: Risiken, die zum Tod oder unumkehrbaren Gesundheitsschäden führen
Diese Risikogruppe umfasst komplexere Persönliche Schutzausrüstung, die vor Gefahren schützen soll, die der Träger nicht einschätzen kann. Dazu gehören beispielsweise Risiken wie, gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische, isolierende Strahlung, Stürze aus der Höhe und Schnittverletzungen durch Kettensägen oder Stromschläge.
Reflexstreifen bei Warnschutz
Die retroreflektierenden Streifen bei Warnschutzkleidung werfen in der Dunkelheit das Licht von Scheinwerfern zurück und sorgen somit dafür, dass die Träger der Kleidung von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Laut DIN EN ISO 20471 müssen diese Streifen aus Reflexmaterial auf Kleidung der Klassen 2 und 3 angebracht werden. Die Streifen müssen mindestens 50mm breit sein und bei zwei horizontalen Reflexstreifen müssen diese mindestens 50mm voneinander entfernt sind. Bei Arbeiten im Dunkeln muss Warnkleidung der Klasse 3 genutzt werden, bei der waage- und senkrechte Streifen in Kombination angebracht sind.
Schnittfeste Handschuhe
Schnittfeste Handschuhe schützen vor scharfkantigen Arbeitsmaterialien oder Werkzeugen und werden in unterschiedlichen Arbeitsbereichen eingesetzt. Durch hochwertige Materialien und Eigenschaften, wie die richtige Passform, Griffsicherheit, Feuchtigkeitsschutz und Schnittfestigkeit, können die Hände vor Verletzungen geschützt werden. Der Risikograd bestimmt dabei die Beurteilung über den Schnittschutzwert. Dieser reicht von Schnittschutzklasse A (geringer Schnittschutz) bis hin zu Schnittschutzklasse F (höchster Schnittschutz).
Schutzbrille
Laut DGUV Regel 112-192 müssen bei mechanischen (Staub, Splitter, Späne), optischen (Laser, Schweißarbeiten), chemischen (Lösungsmittel, Säuren, Laugen), thermischen und elektrischen Gefährdungen für die Augen geeignete Schutzbrillen für Beschäftigte zur Verfügung gestellt werden. Die Brille muss dann getragen werden, wenn einer Tätigkeit nachgegangen wird, die eine Gefährdung für die Augen darstellt. Arbeitsschutzbrillen entsprechen der PSA Schutzklasse Kategorie lll. Der Schutz vor gefährlichen Fremdkörpern (Staub, Splittern, …) und Dämpfen, UV-Strahlung, Laserlicht, Hitze, Kälte und Wind muss gewährleistet sein.
Es gibt verschiedene Augenschutzarten: Die Schutzbrille sieht ähnlich aus, wie eine normale Brille, jedoch bestehen die Gläser aus besonderem, härterem Material. Eine Überbrille wird über der eigenen Brille getragen und schützt diese. Die Vollsichtbrille schließt die Augenpartie dicht ab, sodass kein Staub eindringen kann. Die Schweißbrille wird beim Autogenschweißen benutzt und schützt vor IR-Strahlen. Brillenträger nutzen entweder eine Schutzbrille, unter der die eigene Brille getragen werden kann oder eine Korrektionsschutzbrille mit Sehstärke.
Schutzkleidung
Laut DGUV Regel 112-189 gehört Schutzkleidung zur Persönlichen Schutzausrüstung und muss den Rumpf, die Arme und Beine vor schädigenden Einflüssen schützen. Dabei kann die Kleidung je nach Ausführung gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen. Als Teil der PSA soll die Schutzkleidung somit möglichen Gefahren vorbeugen, die bestimmte Arbeiten mit sich bringen können. Während der Einsatz von Arbeitskleidung seitens der Arbeitgeber auf Freiwilligkeit beruht, ist das Bereitstellen und das Tragen von Schutzkleidung Pflicht (DGUV 112-189).
Sicherheitsbeauftragter
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein interner Mitarbeiter eines Unternehmens der zusätzlich zu seiner hauptberuflichen Tätigkeit verschiedene Aufgaben zur Verbesserung der Gesundheit und Arbeitssicherheit übernimmt. Im Arbeitsumfeld bedeutet dies konkret, dass ein Sicherheitsbeauftragter den Arbeitsplatz und das -umfeld im Hinblick auf vorgeschriebene Schutzausrüstungen beobachtet. Somit kann er Unfall- und Gesundheitsgefahren bestenfalls erkennen und darauf reagieren. Die ausführlichen Aufgaben gehen aus der DGUV Vorschrift 1, §20 und der DGUV Regel 100-001, 4.2 hervor.
Sicherheitsklassen bei Schuhen
Der Schutz, den Sicherheitsschuhe bieten, wird über verschiedene Sicherheitsklassen bestimmt. Im Folgenden wird ein Überblick über die Sicherheitsklassen SB, S1, S1P, S2, S3, S4 und S5 gegeben.
In der Klasse SB finden sich die Sicherheitsschuhe mit den geringsten Schutzfaktoren. Die Schuhe sind mit einer Schutzkappe versehen, erhalten darüber hinaus jedoch keine Schutzvorkehrungen. Sie werden häufig in medizinischen Einrichtungen genutzt, in denen die Träger keiner großen Gefahr ausgesetzt sind.
Sicherheitsschuhe der Klassen S1 oder S1P sind ausgestattet mit einer Zehenschutzkappe die aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder seltener auch aus Titan besteht. Das Obermaterial besteht aus reiß- und abriebfestem Material und ist wasserdampfdurchlässig. Außerdem müssen diese Schuhe über eine geschlossene Ferse verfügen, sodass ein Rundum-Schutz sichergestellt ist. Die antistatische Behandlung der Sohle verleiht dem Träger zusätzlich einen Isolationsschutz, der jedoch nicht mit der ESD-Zertifizierung gleichgesetzt werden kann. Die Sohle ist darüber hinaus kohlenwasserstoffbeständig, sodass sie sich nicht im Kontakt mit Öl oder Benzin auflöst oder verformt. Sicherheitsschuhe der Klasse S1 werden häufig in Malerbetrieben oder Bäckereien verwendet. Der Zusatz P=„penetration proof“ (zu deutsch: durchtrittsicher) bedeutet, dass der Schuh zusätzlich über einen Durchtrittschutz verfügt, der vor spitzen Gegenständen auf dem Boden schützt. Die Schuhe eignen sich für den Indoor-Einsatz in der Werkstatt.
Schuhe der Sicherheitsklasse S2 verfügen über die selben Eigenschaften wie Schuhe der Klasse S1. Dazu kommt, dass das Schuhoberteil mindestens eine Stunde wasserabweisend ist. Aus diesem Grund werden diese Schuhe meistens im Lager oder der Logistik getragen.
Neben den Schutzvorkehrungen von Sicherheitsschuhen der Klasse S1 und S2 verfügen Schuhe der Klasse S3 immer über einen Durchtrittschutz und eine rutschfeste Sohle mit einem starken Profil. Somit eignen sich Schuhe der Klasse S3 beispielsweise für den Hoch- und Tiefbau.
Überblick über die Unterschiede der Sicherheitsklassen:
S1: Zehenschutzkappe
S1P: Zehenschutzkappe, Durchtrittschutz
S2: Zehenschutzkappe, wasserdicht
S3: Zehenschutzkappe, wasserdicht, Durchtrittschutz, Profilsohle
Im Gegensatz zu den Schuhen der Sicherheitsklassen SB bis S3 müssen Schuhe der Klassen S4 und S5 komplett geschlossen und wasserdicht sein, sodass es sich hier deshalb meistens um Gummistiefel handelt. Schuhe der Schutzklasse S4 haben keinen Durchtrittschutz, Schuhe der Klasse 5 wiederum verfügen über einen Durchtrittschutz.
Sichtschutz
Laut DGUV Regel 112-192 müssen bei mechanischen (Staub, Splitter, Späne), optischen (Laser, Schweißarbeiten), chemischen (Lösungsmittel, Säuren, Laugen), thermischen und elektrischen Gefährdungen für die Augen geeignete Schutzbrillen für Beschäftigte zur Verfügung gestellt werden. Die Brille muss dann getragen werden, wenn einer Tätigkeit nachgegangen wird, die eine Gefährdung für die Augen darstellt.
Es gibt verschiedene Arten von Augen- und Gesichtsschutz, wie Bügelbrillen mit Seitenschutz, Korbbrillen (Vollsichtbrillen) und Augenschutzgeräte mit Gesichtsschutz (Schutzschild, -schirm, -gitter, -haube). Ein zusätzlicher Gesichtsschutz schützt neben den Augen auch das Gesicht und teilweise auch den Hals und Nacken.
Stick als Textilveredelung
Grundsätzlich kann Arbeitskleidung mit Stickemblemen, Druck- und Patchabzeichen versehen werden. Es kann jedoch bei der Veredlung von PSA zu Einschränkungen in der Ausführung, dem Format und der Farbe kommen. Zu jeder Zeit muss die Sicherheit des Kleidungsstücks gewährleistet sein, sodass es durch die Veredlung nicht zu einer Einschränkung der Schutzwirkung kommen darf. Die Eigenschaften, die die Veredlung haben muss richtet sich nach der Art des Einsatzzweckes der betroffenen Schutzkleidung. Beispielsweise muss das Material und die Befestigung des Emblems auf Hitzeschutzkleidung schwer entflammbar/schmelzend sein. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte die Veredlung der PSA von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Twillgewebe
Twillgewebe besteht aus einem weichen Garn, das durch eine besondere Webart zu einem recht strapazierfähigen Stoff wird. Ein sehr bekanntes Twillgewebe ist der Denimstoff, der für Jeanshosen benutzt wird. Arbeitskleidung wird häufig aus Twill hergestellt, wenn sie keinen großen Belastungen ausgesetzt ist und leicht und luftig sein soll. Vor allem bei Zunftkleidung werden moderne Gewebearten wie Twill häufig eingesetzt.
Unterweisungen
Bevor Persönliche Schutzausrüstung durch die Arbeitnehmer genutzt werden darf, ist eine ausführliche Unterweisung über das sicherheitsgerechte Tragen, die Pflege und die Überprüfung der PSA gesetzlich festgeschrieben (ArbSchG §12, DGUV 1). Durch die Unterweisung sollen die Beschäftigten über Wartung und Lagerung, Reinigung, Gebrauchsdauer, die Kombination mit anderer PSA und die Sicht- und Funktionsprüfung aufgeklärt werden. PSA der Kategorie lll, beispielsweise PSA gegen Absturz, darf nicht nur theoretisch unterwiesen werden, sondern muss durch praktische Übungen ergänzt werden.
Die Verantwortung über die Unterweisung obliegt dem Arbeitgeber, der aber auch eine Person für die Unterweisung beauftragen kann (Vorgesetzte des jeweiligen Arbeitsbereichs, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, …). Die zuständige Person muss über Fachwissen im Umgang mit der PSA verfügen und sollte praktische Übungen vorführen. Die Erstunterweisung hat VOR der ersten Benutzung der PSA stattzufinden, danach sollte diese mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Jede Unterweisung muss dokumentiert und von allen Teilnehmen unterschrieben werden.
UV Schutz
Die Arbeit im Freien erfordert einen UV-Schutz, weil der Körper verschiedenen Umweltfaktoren ausgesetzt ist. Vor allem im Sommer kommt es zu einer Sonnenbrandgefahr durch die UV-Strahlung und somit auch zu einem erhöhten Risiko vor Hautkrebs. Mit der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 werden Anforderungen zum Schutz der Haut gegen UV-Strahlung gestellt. Hersteller von Arbeitskleidung mit UV-Schutz müssen somit die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Je nach Einsatzbereich müssen die Kleidungsstücke neben dem UV-Schutz dann noch andere Merkmale aufweisen. Wird beispielsweise ein UV-Schutz-Shirt bei Straßenbauarbeiten eingesetzt muss dieses ebenfalls als hochsichtbare Warnkleidung geprüft sein. Unternehmen müssen dementsprechend drauf achten, dass sie Kleidung mit den entsprechenden Zertifikaten bereitstellen.
UVV Prüfungen
§2 der PSA-Benutzungsverordnung besagt, dass die Funktion und der hygienisch einwandfreie Zustand der Persönlichen Schutzausrüstung während der gesamten Nutzungsdauer sichergestellt sein muss. Zu den Arten von PSA zählen in diesem Zusammenhang (Auffang-)Gurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, Seile und Falldämpfer. Aus der PSA-Herstellerrichtlinie 89/686/EWG geht hervor, dass diese Ausrüstung mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft werden muss und eventuell gewartet werden muss (Wartung ergibt sich aus den Herstellerangaben).
Verbandbuch
Erste-Hilfe-Leistungen, die im Betrieb vorgenommen werden, müssen laut Dokumentationsverpflichtung (§24 DGUV Vorschrift 1) beispielsweise in einem Verbandbuch dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung der vertraulich zu behandelnden Notizen ist besonders dann relevant, wenn Spätfolgen einer Verletzung auftreten sollten. Die zu dokumentierenden Informationen sind:
• Name der verletzten/erkrankten Person
• Datum und Uhrzeit
• Ort (Unternehmensteil)
• Hergang
• Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
• Name der Zeugen
• Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
• Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
Name der ersthelfenden Person
Verbandkasten
Es gibt einen kleinen (DIN 13157) sowie einen großen (DIN 13169) Verbandskasten für Betriebe. In beiden Kästen ist die gleiche Ausstattung enthalten, sie unterscheidet sich ausschließlich durch die jeweilige Anzahl.
Im kleinen (großen) Verbandskasten müssen Stand Februar 2022 folgende Bestandteile enthalten sein:
• 1 (2) Heftpflaster
• Fingerpflastersets mit insgesamt 42 (84) Pflastern
• 1 (2) Verbandspäckchen DIN 13151 - K
• 3 (6) Verbandspäckchen DIN 13151 - M
• 1 (2) Verbandspäckchen DIN 13151 - G
• 1 (2) Verbandtuch DIN 13152 - A
• 2 (4) Fixierbinde DIN 61634 - FB 6
• 2 (4) Fixierbinde DIN 61634 - FB 8
• 1 (2) Rettungsdecke
• 6 (12) Kompresse
• 2 (4) Augenkompresse
• 1 (2) Kälte-Sofortkompresse
• 2 (4) Dreieckstuch DIN 13168 - D
• 1 (1) Verbandkastenschere DIN 58279 - B 190
• 4 (8) Medizinische Handschuhe
• 2 (4) Folienbeutel
• 5 (10) Vliesstofftuch
• 4 (8) Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut
• 1 (1) Anleitung zur Ersten Hilfe
• 2 (4) Gesichtsmaske, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
Warnschutzklassen
Das Material von Warnschutzarbeitskleidung lässt sich in drei Klassen unterteilen. Die Klasseneinteilung richtet sich nach der fluoreszierenden und reflektierenden Fläche. Da es für alle Materialien strenge Regeln beispielsweise bezüglich der Reflexion und Leuchtkraft gibt, sollten diese keinesfalls länger getragen werden, als es die Zertifizierung angibt.
Warnschutzkleidung der Klasse 1 gehört zur niedrigsten Stufe im Arbeitsschutz. Sie wird bei einer Verkehrsgeschwindigkeit von unter 30 km/h eingesetzt und umfasst Warnwesten und Warnschutz-T-Shirts sowie -Poloshirts. Kleidung der Klasse 2 wird bei Geschwindigkeiten bis zu 60 km/h getragen. Warnschutzkleidung der Klasse 3 verspricht die höchste Sichtbarkeit und wird beim Straßenbau, Schienenarbeiten und bei Arbeiten mit hohen Verkehrsbelastungen (ab 60 km/h) getragen. Die Kleidung muss langärmlig sein und über reflektierende Streifen verfügen (Torso+Ärmel/Beine). Warnschutzkleidung gibt es generell in Gelb, Orange und Rot, wobei die Auswahl der Farbe vom Einsatzbereich abhängt.
Zehenschutzkappe
Die Zehenschutzkappe ist ein Element von Sicherheitsschuhen, das den Träger vor Stößen oder Verletzungen schützt. Sie kann aus unterschiedlichen Materialien wie Aluminium, Stahl oder Kunststoff bestehen.
Die Zehenschutzkappen aus Aluminium sind besonders leicht, rosten nicht, sind sehr stabil und langlebig. Nachteile sind die thermische Leitfähigkeit und Detektierbarkeit. Zehenschutzkappen aus Stahl sind stabil und haben eine hohe Widerstandskraft. Stahl ist jedoch vergleichsweise schwer und weist ebenfalls eine thermische Leitfähigkeit und Detektierbarkeit auf. Kunststoffkappen sind leichter als Stahl- und Aluminiumkappen. Außerdem ist Kunststoff weder thermisch leitend noch detektierbar. Sie können eingesetzt werden, wenn metallfreie Sicherheitsschuhe gebraucht werden. Im Vergleich zu den Stahl- und Aluminiumkappen sind Kunststoffkappen aber weniger widerstandsfähig und können unter hoher Krafteinwirkung brechen.
Zunftkleidung
Die Zunftkleidung ist die traditionelle Kleidung von Handwerksgesellen und dient als Arbeitsschutzkleidung dem Schutz der Träger. Sie besteht aus einem Hut, einer Staude, einer Hose mit Schlag, einer Weste, einem Jackett, Schuhen, der Ehrbarkeit, einem Ohrring, dem Stenz, der Koppel und einer Taschenuhr. Die Farbe der Zunft unterschiedet sich je nach Beruf.